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Ägyptische Handels- und Ausfuhrlizenzen für Antiken ausgestellt bis zum Erlass des Antikengesetzes Nr. 117 von 1983


Bis 1983 erteilte Ägypten allgemeine Ausfuhrgenehmigungen für Altägyptische Kunstwerke und andere Artefakte über Handelslizenzen an ägyptische Antikenhändler. Nachgewiesen sind inzwischen mehr als 250 offizielle Antiquitätenhändler [1]. Auch der Ägyptische Staat selbst hat Altägyptische Objekte in Museum-Shops in seinen Museen verkauft. Ab 1912 bis 1983 wurden Hunderttausende Objekte auf diese Weise legal veräußert, das allermeiste davon ins Ausland. Darunter große architektonische Objekte und monumentale Skulpturen bis zu kleinen Skarabäen. Alle großen (Paris, New York, Berlin) und kleineren Museen sowie private Sammler konnten direkt im Land Altägyptische Antiken erwerben. 


Die Ausfuhrlizenzen wurden durch die Erhebung einer Steuer kontrolliert.  Von den lizenzierten ägyptischen Antikenhändlern wurden die Rechnungen für Kisten ausgestellt, die offiziell versiegelt, aber nicht immer kontrolliert wurden. Die Ausfuhrpapiere als solche wurden nicht zusammen mit den ausgeführten Gegenständen aufbewahrt und die Rechnungen, sofern sie noch existieren, machen es schwer oder unmöglich, die darin aufgeführten Gegenstände zu identifizieren, da sie in der Regel keine Einzelheiten oder ausführliche Beschreibungen enthalten. Der Käufer war nicht verpflichtet, Papiere aufzubewahren und es gab keine Fotos der Artefakte [2].


Ist es möglich, diese Dokumente mit den im Umlauf befindlichen Gegenständen in Verbindung zu bringen? 


Nein. Erstens haben sich nur äußerst wenige dieser “Ausfuhrgenehmigungen” erhalten (zwei Bespiele unten). Und selbst in den schriftlichen Archiven in deutschen Museen, die auf Altägyptische Kunst spezialisiert sind, wurden bis jetzt (Stand Juli 2022) keine derartigen Dokumente nachgewiesen.  Zweitens wären sie ja nicht eindeutig zuzuordnen, da es keine Fotos der damals exportierten Artefakte gab!


Als Begleitdokumente dienten diese “Ausfuhrgenehmigungen” nur zur Verzollung der geplanten Transporte per Schiff oder Flugzeug und wurden üblicherweise nicht aufgehoben. Einen Aufbewahrungsgrund (oder eine Aufbewahrungspflicht) gab es nach dem Export aus Ägypten nicht mehr [3].


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1 Mosse im Museum • Die Stiftungstätigkeit des Berliner Verlegers Rudolf Mosse (1843−1920) für das Ägyptische Museum Berlin, 2017, Staatliche Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz,  Seite 59ff. The antiquities trade in Egypt during the time of Rudolf Mosse, Fredrik Norland Hagen and Kim Ryholt. (Fig.3 und Fig. 62-63 im Anhang)


2 vgl. Joanna van der Lande |May 17, 2018 | The problem with provenance and what we can do about it

https://theada.co.uk/the-problem-with-provenance-and-what-we-can-do-about-it/


3 vgl. Joanna van der Lande | May 17, 2021 | Export Licences from source countries – how useful are they? 

Part 1: definitions, academic relations, orphan antiquities, the 2000 date, and source country export licenses

Part 2: archives, transparency and changing practices, fighting crime, false data, seizures, and the internet

Part 3: the law, European Union and U.S. developments, art fair seizures, legal trade, orphans and fair 

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